Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 08.06.05



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Hauptversammlung der Linde AG am 08.06.2005

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 2: Verwendung des Bilanzgewinns
Dem Vorschlag, 1,25 € je Aktie auszuschütten, wird zugestimmt.

TOP 3: Entlastung des Vorstands
Der Vorstand hat im Berichtsjahr den „Return on Capital employed“ von 7,7 % auf 9,5 % gesteigert. Dies ist auch unter Berücksichtigung der Sonderbelastung des Vorjahres (140 Mio. €) akzeptabel.

Hervorzuheben ist auch der Verkauf des Bereichs Kältetechnik ohne Verlust.

Der Vorstand wird entlastet.

Die durchschnittliche Ergebnisverbesserung über die letzten 4 Jahre ist wenig eindrucksvoll. Hier besteht noch Steigerungspotential.

TOP 4: Entlastung des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat erfüllt nicht die Forderung der Eigentümer, des Corporate Governance Kodexes und des Gesetzentwurfs zur Transparenz der individuellen und vollständigen Darstellung der Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat. Eine Entlastung des Aufsichtsrates wird abgelehnt.

TOP 5: Bestellung des Abschlussprüfers
Der Bestellung der KPMG zum Abschlussprüfer wird zugestimmt.

TOP 6: Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien
Das Unternehmen verfügt nicht über überzähliges Kapital. Das vorhandene Kapital wird für das weitere Wachstum benötigt. Eine Reduktion des Kapitals wäre unter diesen Umständen falsch. Deshalb wird diesem Beschlussvorschlag nicht zugestimmt.

TOP 7: Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals I mit der Möglichkeit des Ausschlusses des Bezugsrechts der Aktionäre und entsprechende Satzungsänderung
Diesem Beschlussvorschlag wird nicht zugestimmt. Begründung:

Das Volumen des Vorschlags entspricht 26 % des aktuellen Gesellschaftskapitals. Rechnet man den Vorschlag für das neue Genehmigte Kapital II mit 13 % hinzu, ergibt sich eine maximale Steigerung um 39 %. Diese Kapitalerhöhung erscheint zu hoch für einen reinen Vorratsbeschluss ohne feste Intention des Vorstands. Damit wird die Beschaffung von Kapital an den Aktionären vorbei ermöglicht, die dadurch benachteiligt werden.

TOP 8: Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals II mit der Möglichkeit des Ausschlusses des Bezugsrechts der Aktionäre im Rahmen einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen und entsprechende Satzungsänderung


Bei Sachanlagen als Kapitaleinzahlung muss der Ausschluss des Bezugsrechts akzeptiert werden.

TOP 9: Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und /oder Optionsschuldverschreibungen, Schaffung eines bedingten Kapitals sowie entsprechende Satzungsänderung
Zum 31.12.2004 betrug das bedingte Kapital 65,36 Mio. €. Auch wenn davon 24,9 Mio. € den in 2004 begebenen Wandelanleihen über 550 Mio. € gewidmet sind, verbleibt noch genügend bedingtes Kapital für eine weitere Ausgabe an Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen.

Ein Beschluss ist aktuell nicht notwendig. Er kann auf die nächste Hauptversammlung verschoben werden.

TOP 10: Neuregelung der Aufsichtsratsvergütung und entsprechende Satzungsänderung
Es wird vorgeschlagen, gegen diesen Beschlussvorschlag zu votieren. Begründung

Der Betrag von maximal 90.000,00€ je einfaches Mitglied, das 3-fache davon für den Aufsichtsratsvorstand und das 1,5-fache für alle Stellvertreter und jedes Mitglied des ständigen Ausschusses erscheint zu hoch. Insbesondere auch unter dem Aspekt, dass alle auf dem Mitbestimmungsticket reisenden Aufsichtsratsmitglieder und vermutlich die Aufsichtsratsmitglieder der Commerzbank, Deutsche Bank und Allianz im Rahmen ihres Vorstandsvertrages die Aufsichtsratsvergütung ganz oder in Teilen an die gewerkschaftliche Böckleer-Stiftung bzw. an das jeweilige Unternehmen abführen.

Den Aktionären sind diese nur zur Hälfe steuerlich absetzbaren Aufwendungen mit geringen Nutzen nicht zumutbar.

Außerdem halten wir eine variable Vergütung für falsch, da eine Aufsicht grundsätzlich die Unternehmensergebnisse nicht erwirtschaftet. Zu kritisieren ist auch, dass der einzelne Aufsichtsrat die Kosten für seine persönliche D&O Versicherung nicht selbst übernimmt.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.